Kernen im Remstal ist eine Gemeinde des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
15.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71394
Vorwahl
07151
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kernen im Remstal
Hauptstraße 1
71394 Kernen im Remstal
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Str. 3
71332 Waiblingen
3. Rathaus Kernen im Remstal
Hohensteinstraße 1
71394 Kernen im Remstal
Gemeinde Kernen im Remstal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat am 30.11.2023 den Bebauungsplan „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines zukunftsweisenden und nachhaltigen Wohnquartiers, das die Ortsteile Rommelshausen und Stetten verbinden soll. Es wird eine autoarme Dorfpromenade und öffentliche Einrichtungen im Quartierszentrum enthalten. Eine Umweltprüfung mit einem Umweltbericht und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.