Kernen im Remstal ist eine Gemeinde des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
15.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71394
Vorwahl
07151
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kernen im Remstal
Hauptstraße 1
71394 Kernen im Remstal
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Str. 3
71332 Waiblingen
3. Rathaus Kernen im Remstal
Hohensteinstraße 1
71394 Kernen im Remstal
Gemeinde Kernen im Remstal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat am 30.11.2023 den Bebauungsplan „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines zukunftsweisenden und nachhaltigen Wohnquartiers, das die Ortsteile Rommelshausen und Stetten verbinden soll. Es wird eine autoarme Dorfpromenade und öffentliche Einrichtungen im Quartierszentrum enthalten. Eine Umweltprüfung mit einem Umweltbericht und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.